Aufgabe der Europäischen Warenbörse
Ihre Hauptaufgabe besteht in der Förderung eines "Börsentags", einer Art Wanderbörse, an der Getreide, Tierfutter und sonstige Bodenerzeugnisse bzw. hieraus gefertigte Waren und Nebenprodukte gehandelt werden; dieser Börsentag wird jährlich zum Anlass der Hauptversammlung und gemäß einer notorischen Tradition vorzugsweise im Oktober ausgerichtet.
Der Verein der Europäischen Warenbörse ernennt die mit der Ausrichtung des Börsentags betraute Börse.
Dieser Börsentag kann nur von Mitgliedsbörsen ausgerichtet werden, die der Warenbörse seit mindestens sechs Jahren angehören.
Die Tatsache, dass es sich um eine Wander-Warenbörse handelt, steht der mehrmaligen Ausrichtung in ein- und derselben Stadt nicht im Wege.
Der Verein der Europäischen Warenbörse kann zudem angehalten sein, Probleme von übergreifender Relevanz für Bodenerzeugnis-Warenbörsen sowie in Zusammenhang mit der Harmonisierung und den Gebräuchen der Ursprungsländer der Mitgliedsbörsen und mit dem Erhalt der börseneigenen Traditionen zu behandeln.
Sie empfiehlt die Wahrung der Grundsätze einer für alle Mitgliedsbörsen gemeinschaftlichen Wirtschaftsethik.
