Geschichtlicher Werdegang
Die Europäische
Warenbörse ist ein Verein mit 38 nationalen Mitgliedsbörsen aus 12 europäischen Ländern. Sie hat ihren Sitz bei der Straßburger Warenbörse, einerseits wegen Straßburgs zentraler Lage und andererseits wegen der Nähe der Europäischen Institutionen.
Ihre Gründung war eine Initiative der Mannheimer Börsen im Namen der Arbeitsgemeinschaft der süddeutschen Produktenbörsen, und der Straßburger Börsen, die seit 1957 gemeinsam eine Reihe von deutsch-französischen Musterverträgen für den Getreidehandel erarbeitet hatten.
Die Gründung der Europäischen Warenbörse wurde 1960 mit dem Zweck beschlossen, effiziente Begegnungen zwischen Importeuren und Exporteuren von Bodenprodukten des europäischen Binnenmarktes, der Freihandelszone und der staatlichen Einrichtungen der Ostblockstaaten zu organisieren. Hiermit wollten die Gründer dem Rückgang der Treffen nationaler Börsen entgegenwirken, welcher insbesondere der Ausweitung der Kommunikationsmittel zuzuschreiben ist.
Die ersten Europäischen Warenbörsen, die im Jahre 1964 die Bezeichnung Europäische Börsentage annahmen, fanden von 1961 bis 1965 in Straßburg statt.
Nach relativ bescheidenen Anfängen verzeichnet die Europäische Warenbörsen seit 1966 ein kontinuierliches Wachstum, was zur Ansetzung eines jährlichen Börsentages im Wechsel, jeweils in der Heimatstadt einer Mitgliedsbörse, führte.
Diese Organisationsform stieß auf erhebliches internationales Interesse und die mittlere Beteiligung an den europäischen Börsentagen stieg von ursprünglich 1000 Teilnehmern auf bis ca. 1800 und 2000 Teilnehmer an. Die Akteure des Nahrungsmittelmarktes und die Vertreter der auf diesem Markt tätigen Branchen wie Bank- und Transportgewerbe wohnen den jährlichen Sitzungen regelmäßig bei.
Im Jahre 1969 nahm der „Zweckverband der Europäischen Warenbörse“ die Rechtsform eines Vereins nach dem in Straßburg gültigen örtlichen Recht an. Die Verwaltung des Vereins wurde bei der Straßburger Warenbörse belassen.
Betrieb und Börsentage der Europäischen Warenbörse
Die Warenbörse wird von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten
geleitet; beide werden für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren
ernannt, wobei den Satzungen gemäß der Vizepräsident die Nachfolge des
Präsidenten antritt.
Die
Mitgliederhauptversammlung tagt einmal jährlich im Oktober; zusätzlich
findet eine halbjährliche Informationssitzung im Frühjahr statt.
Im
Jahre 2000 begrüßte die 40. Europäische Warenbörse, deren Ausrichtung
der Straßburger Warenbörse übertragen worden war, insgesamt 2122
Teilnehmer von nahezu 1000 Firmen aus 25 unterschiedlichen Ländern.



Die 46. Europäische Warenbörse wurde dem Verein ASSOCIAZIONE GRANARIA
DI TORINO zugeschlagen und fand am 12. bis 14. Oktober 2006 in Turin
statt.
Die nächsten geplanten Börsentage finden statt wie folgt:
- 2008 : München
- 2009 : Kopenhagen
- 2010 : Reus (E)
- 2011 : Rotterdam
Orientierungen und Ziele
Im
Verlauf der beiden vergangenen Jahre hat sich die Europäische
Warenbörse zudem mehrere grundlegende Orientierungen zugelegt:
- Erstellung einer Reihe von Texten zur Definition der Wirtschaftsethik unserer Branche;
- Ausbau unserer Beziehungen zu den zuständigen europäischen Behörden;
- Ausweitung auf die Warenbörsen Ost- und Mitteleuropas;
- Sensibilisierung des Nachwuchses für unser Tätigkeitsgebiet und für dessen Zukunftsmöglichkeiten;
- Mitwirkung
an europäischen QM-Normplanungen für Getreide im Rahmen des ICC
(Internationalen Verbandes für Getreidewissenschaften und
-technologien), bei welchem die Europäische Warenbörse in Person von
Herrn Präsident KUNISCH aus Wien, von Herrn Präsident Baudouin DELFORGE
aus Paris und von Herrn Randall WARIN, Vertreter der GAFTA, vertreten
sein wird.
Analog zur einheitlichen europäischen Währung plant die Europäische
Warenbörse auf Vorschlag von Herrn Enrico FERRARIO die Erstellung eines
neuen Getreide-Mustervertrags, der für alle Mitglieder in Europa gültig
sein soll, auf der Grundlage bereits bestehender individueller
Verträge.
Dies geschieht in dem Bestreben, diese Verträge zu vereinfachen,
damit sie klarer und leichter verständlich werden, ohne den Sinn der
Vereinbarungen zu ändern.
Hierbei gilt es natürlich nicht, die restlichen Verträge
abzuschaffen, die ihre Besonderheit behalten sollen, sondern den
Fachleuten ein einheitliches Referenz-Muste bereit zu stellen.
