Beitrittskriterien für neue Mitglieder

Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 6. November 1980 setzt die Aufnahme einer neuen Mitgliedsbörse in die Europäische Warenbörse Folgendes voraus:

  • das Mitglied muss entweder eine Börse sein,
  • oder aber ein Verein, ein Zweckverband, ein Verband oder eine Gewerkschaft:
    • mit regelmäßigen Versammlungen,
    • eigenen, selbst erstellten Verträgen,
    • einer Schlichtungskammer,
    • Herausgabe von Notierungen,
    • Herausgabe von Qualitätsnormen.

Die Hauptversammlung entscheidet frei über die Aufnahme neuer Bewerber anhand dieser Kriterien.

Bereits aufgenommene Verbände, Gewerkschaften und Organisationen bleiben aufgrund ihrer historischen Rolle vollwertige Mitglieder, deren Rechte zu wahren sind.

Antragsformular zum Beitritt als Mitgliedsbörse zur Europäischen Warenbörse ausfüllen


 



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